​ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AGB

‍Sie haben ihr Pferd zur Untersuchung, Behandlung und/oder Operation angemeldet / eingestellt. Wir danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen und werden selbstverständlich alles dafür tun, Ihr Pferd bestmöglich zu versorgen!

In Ausnahmefällen kann es zu Komplikationen kommen, über die wir Sie im Rahmen der Aufklärungspflicht informieren möchten:

  1. Die Aufnahme/Behandlung erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Der Besitzer/Bevollmächtigte ist verpflichtet, bei der Einlieferung bzw. vor Behandlungsbeginn die Untugenden des Tieres anzugeben.
  2. Die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH ist berechtigt, erforderliche Behandlungen, unvermeidbare OPs oder schlimmstenfalls auch die notwendig werdende sofortige Nottötung des Tieres ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers durchzuführen. In solchen Fällen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass vorab immer der Tierbesitzer/Bevollmächtigter kontaktiert und informiert sowie das weitere Handeln abgestimmt wird.
  3. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder einer Behandlung wird in keinem Fall gegeben. Es kann trotz fachgerechter Durchführung bei jeglichen tierärztlichen Eingriffen zu Komplikationen wie infektiösen, allergischen oder sonstigen Folgeerkrankungen, sowie Thrombosen kommen. Das zur Behandlung überlassene Tier ist ein biologisches Lebewesen und Krankheitsverläufe sind nicht immer vorhersehbar, sodass ohne schuldhaftes Verhalten einer Partei es nicht zu den gewünschten Behandlungsergebnissen führen kann.
  4. Für durch Unglücksfälle, Infektionen oder durch leicht fahrlässiges Verhalten des Klinikpersonals entstehende Schäden oder Verluste von Tieren haftet die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH nicht. Ausgeschlossen sind ebenfalls Ansprüche auf Nachbesserung, Wiederholung der Operation, auf Minderung des Honorars und auf Schadenersatz.
  5. Der Besitzer/Bevollmächtigte ist informiert, dass jede Operation bzw. intensive Behandlung eine deutlich höhere Belastung für das Pferd und ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellt. Auch ist der Besitzer/Bevollmächtigte auf die Risiken einer OP und der erforderlichen Narkose hingewiesen worden. Der ausführliche Aufklärungsbogen wurde gelesen und verstanden.
  6. Das eingestallte Pferd wird nur gegen Rückgabe des Aufnahmescheins zu einer vereinbarten Zeit herausgegeben; die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH ist nicht zur Prüfung der Legitimation des Abholers verpflichtet.
  7. Der Besitzer/Bevollmächtigte erklärt sich bereit, dass infolge eines Therapienotstandes das o.g. Pferd mit Arzneimitteln behandelt wird, die nicht für die Anwendung bei Pferden oder anderen Lebensmittel liefernden Tieren zugelassen sind. Aufgrund dieser Tatsache ist dem Besitzer/Bevollmächtigtem bekannt, dass das o.g. Pferd nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden kann und dass eine Verwertung des o.g. Pferdes zur Gewinnung von Lebensmitteln ein Vergehen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz darstellt und als Straftat geahndet werden kann. Der Besitzer/Bevollmächtigte hat umgehend dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Eintragung als ‚Nicht-Schlachttier’ in den Pferdepass erfolgt.
  8. Die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH  ist berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn Honorarabrechnungen auch aus der Behandlung anderer Pferde desselben Besitzers nicht vollumfänglich beglichen sind. Bei Abholung des Pferdes ist der Rechnungsbetrag sofort in Bar oder per Kartenzahlung zu begleichen! In der Fahrpraxis sind Behandlungen auf Rechnung möglich.
  9. Über den Krankheitsverlauf hat der Besitzer/Bevollmächtigte die von ihm gewünschten Erkundigungen selbst einzuziehen. Dies ist im Rahmen der Öffnungszeiten bzw. durch Rückruf der behandelnden Tierärzte möglich. Auskünfte über Patienten erteilt nur der diensthabende bzw. zuständiger Weise behandelnde Tierarzt. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es allen anderen Mitarbeitern nicht gestattet ist, Auskünfte über Patienten zu geben. Das Betreten der Stallungen ohne Erlaubnis eines Mitarbeiters der Pferdegesundheit Rhein Main GmbH ist verboten.
  10. Die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH ist berechtigt, Ihnen Rechnungen auf elektronischem Wege zukommen zu lassen. Elektronische Rechnungen werden im PDF-Format per Mail zur Verfügung gestellt. Sie sind verpflichtet, uns bei Änderung Ihrer E-Mail-Adresse zeitnah hierüber zu informieren.
  11. Gerichtsstand für die Pferdegesundheit Rhein Main GmbH ist Hattersheim.
Pferdegesundheit Rhein Main

Birkenhof 2
65795 Hattersheim

+49 6190 88 796 00 (24/7 erreichbar)

E-Mail: info@pgrm.de

Bürozeiten

Montag bis Freitag:
08:00 – 18:00 Uhr

Tel. Sprechstunde mit Dr. Eversfield

Montag bis Freitag:
08:00 – 09:00 Uhr

Tel.: 06190 88 79 619

Notdienst / Notfälle

An 365 Tagen und Nächten sind WIR für Sie da:

Tel.: 0800 4000 110 (kostenfrei)

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